Was ist die Städteregion?
Am 30. August wählen alle wahlberechtigten Bürger von Stadt und Kreis Aachen den Städteregionstag und den Städteregionsrat. Von 72 Mitgliedern des Städtregionstags werden je die Hälfte über Wahlkreise und über Listenplätze gewählt.
Gesetzliche Grundlage der Städteregion ist das sog. Aachen-Gesetz, das vom Landtag im Februar 2008 verabschiedet wurde. Dies verbindet Stadt und Kreis zu einem Gemeindeverbund. Die Besonderheit dabei ist, dass die Stadt Aachen weiterhin kreisfreie Stadt bleibt. Das hat zur Folge, dass wir Stadt-Aachener weiterhin einen Stadtrat und einen Oberbürgermeister wählen, während im Kreis weder ein Kreistag noch ein Landrat weiter existieren werden. Nur in den 9 Städten und Gemeinden wird es dort noch Räte und Bürgermeister geben.
Die Städteregion wird am 21. Oktober 2009 mit ihrer Arbeit beginnen. Dann werden insgesamt 1130 Mitarbeiter, die bisher in Stadt- und Kreisverwaltung gearbeitet haben, im Verwaltungsgebäude in der Zollernstraße ihren Dienst offiziell antreten.
Zu den Aufgabenbereichen der Städteregion gehören Jugend und Bildung, Soziales, Ordnungs- und Ausländerwesen, Veterinär- und Gesundheitswesen, Umwelt und Daseinsvorsorge.