Aufbau der EU
Die Europäische Union (EU) ist ein Verbund von zur Zeit 25 selbstständigen Staaten (Staatenverbund), die sich verpflichtet haben
1) in einigen Politikfeldern ausschließlich gemeinschaftlich zu handeln,
2) in einigen Politikfeldern eng zusammenzuarbeiten und die Entscheidungen weitge-hend aufeinander abzustimmen,
3) in allen anderen Politikfeldern die Interessen der anderen Partner weitgehend zu be-rücksichtigen.
Alle fünf Jahre wählen die Bürger der EU direkt insgesamt 732 Abgeordnete, davon 99 deutsche, aus über 100 Parteien in das Europäische Parlament (EP). Die nationalen Parteien sind hier in übernationalen Fraktionen vertreten, die jedoch nicht so homogen sind wie z. B. im Bundestag. Das Europäische Parlament hat folgende Kompetenzen: 1) Das EP entscheidet in der Gesetzgebung der EU in allen wichtigen Bereichen (mit Ausnahme der Agrarpolitik) gleichberechtigt mit dem Rat. Das EP hat kein Initiativrecht, kann aber die Kommission auffordern, Vorschläge für Gesetze auszuarbeiten.
2) Das EP kann den Haushaltsplan der Kommission in seiner Gesamtheit ablehnen. Letztlich entscheiden kann das Parlament über die nicht-obligatorischen Ausgaben (ca. ein Drittel des Etats).
3) Das EP hat verschiedene Kontrollrechte. Dazu gehören Fragestunden, Anfragen und die Debatten des Tätigkeitsberichts der Kommission . Außerdem kann es Unter-suchungsausschüsse einsetzen und der Kommission das Misstrauen aussprechen.
4) Das EP muss völkerrechtlichen Verträgen (z.B. einem Beitrittsbeschluss) zustim-men.
Neben dem EP gibt es noch den Rat der EU, in dem die Staats- und Regierungschefs der einzelnen EU-Länder vertreten sind und die , die die Interessen der Gemeinschaft vertritt. Sie bilden zusammen das sog. Machtdreieck der Europäischen Union. Dieses Dreieck wird durch zwei weitere, ebenfalls sehr wichtige Organe ergänzt, die die Politik überprüfen und kontrollieren können: Der Europäische Gerichtshof prüft die Politik der EU auf Rechtmäßigkeit und schützt die Grundrechte der Bürger.Der Europäische Rechnungshof prüft die effiziente Verwendung der Finanzen.
Der Europäische Rat formuliert die Leitlinien für die tägliche Arbeit des Rates der EU und trifft wichtige Entscheidungen in der Außen- und Sicherheitspolitik sowie in der Wirtschafts- und Währungspolitik.
Die Europäische Kommission besteht aus 27 Kommissarinnen und Kommissare und hat mit insgesamt rund 24.000 Kommissionsmitarbeitern (eine deutsche Großstadt hat eine ähnlich große Verwaltung) ihren Sitz in Brüssel. Sie hat fünf zentrale Aufgaben:
- Motor der europäischen Einigung: In der Regel kann ein Gesetzgebungsakt der Uni-on nur auf Vorschlag der Kommission erlassen werden.
- Die Verwaltungszentrale: Im Alltag spielen die Verwaltungsfunktionen der Kommission eine besondere Rolle: Die Kommission ist für die Durchführung der Gemeinschaftspoli-tiken und der Programme verantwortlich.
- Der europäische Kassenwart: Die Kommission stellt den Vorentwurf des Haushalts-plans der EU auf. Nach der Verabschiedung des Haushalts durch das Europäische Parlament beginnt aber erst die eigentliche Arbeit: die Ausführung des Haushaltsplans, also das korrekte Ausgeben des Geldes.
- Hüterin der Europa-Verträge: Die Kommission überwacht die Anwendung des Unions-rechts. Verstößt ein Mitgliedsstaat gegen EU-Recht, muss die Kommission einschreiten und notfalls vor dem Europäischen Gerichtshof Klage erheben.
- Stimme Europas in der Welt: Auch in der Außenpolitik spielt die Kommission eine wichtige Rolle, insbesondere als Verhandlungsführerin. Sie erhält ein Mandat vom Rat, um Verträge wie Assoziierungs- oder Handelsabkommen zwischen der Union mit anderen Ländern oder Staatengruppen auszuhandeln.
Neben den offiziellen Organen gibt es in der EU eine Reihe weiterer Gremien, die an der Gestaltung und Umsetzung der europäischen Politik beteiligt sind. Zu den wichtig-sten zählen:
Zwei beratende Gremien im Gesetzgebungsprozess:
- der Wirtschafts- und Sozialausschuss als Vertretung zivilgesellschaftlicher Interessen
- der Ausschuss der Regionen als Vertretung kommunaler und regionaler Strukturen
Zwei Finanzinstitute:
- die Europäische Zentralbank, die für die Europäische Geldpolitik und die Stabilität der gemeinsamen Währung Euro zuständig ist
- die Europäische Investitionsbank , die Investitionsprojekte in der EU und in Partner-ländern außerhalb der Gemeinschaft finanziert
Zwei Einrichtungen, die sich primär dem Schutz der Bürgerrechte widmen:
- der Europäische Bürgerbeauftragte, der sich als Ombudsmann unmittelbar der Pro-bleme der Bürgerinnen und Bürger annimmt
- der Europäische Datenschutzbeauftragte (European Data Protection Supervisor, EDPS), der dafür sorgt, dass die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Privatsphäre schützen.
Eine Auswahl an Europa-Broschüren finden Sie auch im Haus Löwenstein, gegenüber dem Rathaus.