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Judikative:

ist die rechtsprechende Gewalt innerhalb der Gewaltenteilung. Zu ihr gehören die Richter und Staatsanwälte. Sie handeln unabhängig, müssen sich aber auch an die Gesetze halten.

 

Kommunalwahl:

Die Kommunalwahl besteht eigentlich aus zwei bzw. drei einzelnen Wahlen (in kreis-freien Städten / in den Kreisen):

Die direkte Wahl des Oberbürgermeisters / Landrates

Die Wahl des Stadtrates / Gemeinderates

Die Wahl der Bezirksvertretung (Pflicht / Kann- Regelung)

 

Landesregierung:

Die Landesregierung ist das oberste Parlament in einem Bundesland. Sie hat ihren Sitz in der jeweiligen Landeshauptstadt, in NRW in Düsseldorf.

Legislative:

ist die gesetzgebende Gewalt innerhalb der Gewaltenteilung. In Deutschland ist dies das Parlament in Form von Bundestag und Bundesrat, in NRW der Landtag.

Links - Rechts:

Bezeichnung für die politische Ausrichtung von Parteien. Die Begriffe entstammen der Sitzordnung des Preußischen Parlaments im Reichstag. Die Sitzordnung des aktuellen Deutschen Bundestag (vom Rednerpult aus gesehen) von links nach rechts ist: PDS/WASG (Die Linke), SPD, Grüne, CDU und FDP.

 

Mehrheit:

Man unterscheidet zwischen relativer und absoluter Mehrheit. Bei bestimmten Abstim-mungen (z. B: Grundgesetzänderung) wird die Zweidrittel- bzw. die Dreiviertelmehrheit verlangt.