Politiklexikon R - T
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Relative Mehrheit:
entspricht den meisten Stimmen, also der größten Prozentzahl von allen. Bei nur zwei Kandidaten liegt die relative meistens über 50 % bei mehr Kandidaten kann sie auch unter 50 % liegen.
Staat:
Der Begriff Staat ist abgeleitet vom lateinischen "status" (Zustand oder Verfassung) und ist schwer zu definieren. Der Begriff wurde zum ersten Mal im 15. Jahrhundert von dem italienischen Schriftsteller Niccolo Machiavelli gebraucht und hat sich Ende des 18. Jahrhunderts auch im deutschen Sprachraum durchgesetzt. Es ist außenpolitisch ein gebietsmäßig abgegrenztes selbstständiges (autonomes) politisches Gebilde, innenpolitisch die oberste rechtliche Institution, die Menge der ihm zugehörigen Menschen. Die Abgrenzung zu anderen Staaten erfolgt durch die Staatsangehörigkeit. Damit in einem Staat nicht das Chaos ausbricht, hat er eine bestimmte Herrschafts- und Regierungsform. Bei uns und in vielen anderen Ländern ist das die Demokratie.
Stadtrat:
bezeichnet die (nach Art. 28 Abs. 1 GG und den Kommunalverfassungen der Länder) gewählte Volksvertretung in den Städten. Der Stadtrat ist das oberste beschluss-fassende Gremium innerhalb der Stadt Aachen. Seine Zusammensetzung wird durch die Bürgerschaft in Kommunalwahlen festgelegt. Diese Wahlen finden in Nordrhein-Westfalen (NRW) alle fünf Jahre statt: die letzte war im September 2004.
Der Stadtrat ist für alle Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung zuständig und ent-scheidungsbefugt. Sachthemen lässt er in Fachausschüssen (vor-)beraten und vor-entscheiden. Über die Zahl, die Zusammensetzung und die Aufgaben dieser Fachaus-schüsse entscheidet der Stadtrat zu Beginn der Ratsperiode.
Im Rat der Stadt Aachen sind zurzeit vier Fraktionen vertreten: CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Dazu einzelne Mitglieder von ABL, GGSO und UWG.