SPD-Begriffe
Jahreshauptversammlung
Die Vollversammlung aller Mitglieder eines Ortsvereins
Jusos : die Jungsozialist(inn)en:
Jedes Mitglied in der SPD ist automatisch bis zur Vollendung seines 35. Lebensjahres auch Mitglied bei den Jungsozialisten. Die Jungsozialist(inn)en (Jusos) sind die Ju-gendorganisation für alle SPD-Mitglieder bzw. interessierte junge Leute von 14 bis 35 Jahren. Sie sind Ansprechpartner, wenn es darum geht, die Anliegen der jungen Gene-ration an die Partei heranzutragen. Als Jugendorganisation setzen sie sich mit wich-tigen politischen Fragen, wie Arbeit, Bildung, Umwelt und Europa auseinander. Dazu gibt es an fast allen Studienorten Juso-Hochschulgruppen.
Bundesvorsitzende der Jungsozialist(inn)en ist Franziska Drohsel.
Juso-Hochschulgruppe JHG
Studierendenverband der SPD
Juso-Schülergruppe JSG
die Schülerorganisation innerhalb der Jusos
KassiererIn (SchatzmeisterIn):
Verantwortlich für die Finanzen. Diese Funktion gibt es in jedem Vorstand auf allen Gliederungsebenen.
Landesverband:
Der Landesverband hier die NRW-SPD, besteht aus allen Unterbezirken des jeweiligen Landes. Der Landesverband setzt sich aus den einzelnen Unterbezirken eines Bundes-landes zusammen. Die Landesverbände haben landespolitische und alle von den Be-zirken übertragenen Aufgaben zu erfüllen.
Der Landesvorstand setzt sich aus den auf dem Landesparteitag gewählten Vorstands-mitgliedern zusammen.
Landesparteitag:
Der ordentliche Landesparteitag ist das oberste Organ des Landes und findet alle zwei Jahre statt. Er setzt sich aus den in den Unterbezirken (durch deren Parteitage) ge-wählten 450 Delegierten und den 37 Mitgliedern des Landesvorstandes zusammen.
Er ist oberstes Organ der NRWSPD, trifft die verbindlichen Beschlüsse in allen Poli-tikbereichen und wählt den Landesvorstand, die Kontrollkommission, die drei Schieds-kommissionen sowie die Vertreter aus NRW für den Parteirat auf Bundesebene.
Landesdelegiertenkonferenz:
Eine Sonderform des Parteitages ist die Landesdelegiertenkonferenz. Diese wird zur Aufstellung von Landeslisten für staatliche Wahlen einberufen.
Die Landesdelegiertenkonferenz entscheidet, sofern nicht ein ordentlicher oder außerordentlicher Landesparteitag darüber befindet, über die Delegierten zum Landesparteitag zur Aufstellung von Landeslisten, über die Delegierte des Landes für den Bundesparteitag und für die Bundesdelegiertenkonferenz sowie über Vorschläge für Listenbewerberinnen und Listenbewerber (Landtag und Bundestag).
Die Landesdelegiertenkonferenz setzt sich zusammen aus den Mitgliedern des Lan-desvorstandes und den von den Unterbezirken gewählten Delegierten.
Landesverband:
Der Landesverband, hier die NRW-SPD, besteht aus allen Unterbezirken des jeweiligen Landes.
Landesvorstand:
Der Landesvorstand leitet den Landesverband und ist für die Ausführung der Beschlüs-se des Landesparteitages verantwortlich. Er führt die Aufsicht über die nachgeordneten Organisationsgliederungen, kann Berichte anfordern und Abrechnungen verlangen. Der Vorstand wählt aus seiner Mitte ein 15-köpfiges Präsidium.
Er setzt sich zusammen aus der bzw. dem Landesvorsitzenden, vier stellvertretenden Vorsitzenden, dem/ der Generalsekretär/in, dem/ der Geschäftsführer/in sowie 30 Bei-sitzer/innen.
Landesvorsitzende in NRW ist Hannelore Kraft.
Landesparteirat
Zwischen den Landesparteitagen ist der Landesparteirat das höchste Gremium der NRWSPD. Hier sind 100 in den Unterbezirken gewählte Delegierte Mitglied. Er ist an-zuhören vor Beschlüssen des Landesvorstandes von grundlegender landespolitischer Bedeutung, vor grundsätzlichen organisatorischen Entscheidungen und zur Vorberei-tung von Wahlen.