SPD-Begriffe
Parteirat
Der Parteirat setzt sich aus 110 von den Parteitagen der Bezirke oder Landesverbände in geheimer Abstimmung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Vorsitzender des Par-teirats ist Claus Möller.
Der Parteirat berät den Vorstand und fördert durch eigene Initiativen die Willensbildung in der Partei. Vor Beschlüssen des Parteivorstandes über grundlegende außen- und innenpolitische Entscheidungen, grundsätzliche organisatorische Fragen, Einrich-tungen von zentralen Parteiinstitutionen, die die Partei dauernd erheblich belasten so-wie der Vorbereitung von Bundestags- und Europawahlen ist der Parteirat anzuhören.
Parteitag
Der Bundesparteitag ist das oberste Organ der Partei. Er setzt sich aus den 45 Mitglie-dern des Parteivorstands und den 400 (bis zum ordentlichen Parteitag 2009 480) von Landes-, Bezirks- beziehungsweise Unterbezirksparteitagen entsandten Delegierten zusammen.
Zu den Aufgaben des alle zwei Jahre stattfindenden ordentlichen Parteitags gehört die Neuwahl des Parteivorstands. Der Parteivorsitzende, die Stellvertreter, die Schatz-meisterin und der Generalsekretär werden in Einzelwahlgängen, die weiteren Mit-glieder im Listenwahlverfahren gewählt. Frauen und Männer müssen zu je 40 Prozent im höchsten Gremium der SPD vertreten sein.
Mit beratender Stimme nehmen die Mitglieder der Kontrollkommission, die Mitglieder des Parteirats, ein Zehntel der Mitglieder Bundestagsfraktion, ein Zehntel der Gruppe der SPD-Abgeordneten im Europaparlament, die vom Parteivorstand bestellten Par-teitagsreferenten und -referentinnen und die Vertreter und Vertreterinnen von Partei-institutionen am Parteitag teil.
Parteivorstand
Alle zwei Jahre wählt der ordentliche Parteitag (in Ortsvereinen die Mitgliederversamm-lung) den Parteivorstand. Er besteht aus dem Parteivorsitzenden, den Stellvertretern, dem Generalsekretär (ab Landesverband), der Schatzmeisterin und den Beisitzern.
Präsidium
Zur Durchführung der Beschlüsse des Parteivorstands und zur laufenden politischen und organisatorischen Geschäftsführung der Partei wählt der Parteivorstand aus seiner Mitte einen geschäftsführenden Vorstand, das sogenannte Präsidium.